Aug
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Wer in einen Verkehrsunfall geraten ist, für den gibt es, auch wenn er sich von der Sache her keiner Schuld bewusst ist, eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen zu klären. An oberster Stelle steht natürlich immer die Klärung, wer den Unfall verursacht hat. Hier fangen für die Geschädigten dank fehlender Kooperationsbereitschaft des potenziellen Unfallverursachers die meisten Probleme immer schon an und sie machen in den überwiegenden Fällen den Weg zum Fachanwalt Verkehrsrecht unvermeidlich. Dennoch scheuen viele Betroffene aus Kostengründen den Weg zum Fachanwalt. Der Grund ist ihre Ungewissheit, welche die dadurch anfallenden Anwaltskosten betrifft. Dass diese Befürchtung jedoch eher unbegründet ist, wissen die wenigsten, denn wenn man tatsächlich eher der Unfallgeschädigte, anstatt des Unfallverursachers ist, hat man im Nachhinein keinerlei anwaltliche Kosten zu tragen. Bei unverschuldeten Unfällen tragen immer die gegnerischen Haftpflichtversicherungen die Kosten für beispielsweise Reparaturen als auch anwaltlicher Betreuung.
Aber der Weg zum Fachanwalt Verkehrsrecht lohnt sich sicherlich auch sonst, denn wer kennt schon von sich aus die Antworten auf viele weitere nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall aufgekommenen Fragen, welche dieser mit sich bringt? Mit dem Rechtsanwalt Verkehrsrecht an seiner Seite bekommt man Antworten auf Unklarheiten, wie zum Beispiel, ob man zur Ermittlung der Reparaturkosten einen Sachverständigen beauftragen kann oder ob dafür auch ein Kostenvoranschlag genügt. Selbst wenn man sich einen Sachverständigen zur Reparaturkostenfrage zu Rate holen würde, kann man dann eigentlich zu jedem x-beliebigen gehen oder gibt es hierfür nur bestimmte, zu denen man gehen darf? Und überhaupt, auf welche Schadensersatzpolicen hat man Anspruch nach einem Verkehrsunfall? Keine Frage, normalerweise findet man immer nur dank anwaltlicher Hilfe hierauf Antworten.

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