Jul
19

Ein Szenario, das jedes Jahr so oder ähnlich abläuft – es ist Urlaubszeit, die Familie fährt in den Urlaub. Der Kinder zuliebe geht es in die Berge, weil sie so gerne klettern. Aber auch Papa lässt sich nicht lumpen und zeigt seinem halbwüchsigem Nachwuchs, dass er auch noch nicht zum alten Eisen gehört und macht fast alle Bergtouren mit. Nicht selten marschiert er sogar vorneweg. Mama schüttelt immer nur den Kopf über ihre Männer, doch die lassen sich von ihren besorgten Einlassungen nicht beeindrucken. Doch eines Nachmittags passiert es. Ein Sturm kommt auf, dunkle Wolken ziehen heran und in 2000 Metern Höhe beginnt es plötzlich zu schneien. Papa rutscht von einem kleinen Felsvorsprung ab. Er rudert mit den Armen, greift hektisch nach Gestrüpp, das aus der Felswand wächst um sich daran festzuhalten, doch das misslingt völlig.

Die Pflanze ist vertrocknet und reißt beim ersten festen Griff ab und Papa findet keinen Halt mehr. Er stürzt rückwärts nach unten, fällt auf Gesäß und Rücken, der harte Aufschlag reißt auch noch seinen Kopf nach hinten und schlägt fast ungebremst auf dem felsigen Boden auf. Der Sturz geschah höchstens aus drei Meter Höhe, dennoch war die Landung so unsanft, dass er eine Weile bewusstlos liegen bleibt. Alles nicht so schlimm, denkt er noch und wundert sich, dass die Bergwacht ihn mit Hubschrauber ins Krankenhaus fliegt. Aber Fakt ist: Er hat schwerwiegende Verletzungen an der Wirbelsäule und auch einige Hirnareale sind betroffen. Fazit: der Urlaub ist für ihn schlagartig beendet und je nach Schwere der Verletzung kann er u.U. seiner Arbeit als Handwerker die nächsten 12 oder gar 24 Monate gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang nachgehen. Eine klare Erwerbsminderung. Er bekommt zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach noch eine Weile Krankengeld, aber bei Verletzungen im Bewegungs-Apparat muss man sehr viel Geduld aufbringen und damit sind für unseren Handwerker die Erwerbsminderungsrenten Voraussetzungen gegeben. Wenn seine Diagnose keine oder nur eine geringfügige Beschäftigung zulässt, kann er für die Zeit der Rehabilitation eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Sie beträgt in der Regel 30-40% des bisherigen Einkommens. Wer hier privat auch noch mit einer Arbeitsunfähigkeits-Versicherung vorgesorgt hat, steht natürlich noch besser da und kann mit seiner Familie vielleicht sogar wieder einen Urlaub planen. Diesmal dann vielleicht nicht in die Berge…

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