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Was sind Werbungskosten? Unter Werbungskosten versteht man die Ausgaben und Aufwendungen die zur Sicherung sowie Erwerbung von Einnahmen dienen. Die Werbungskosten sind bei Einkunftsberechnung von den jeweiligen Einnahmen abzuziehen. Hinsichtlich des Leistungsfähigkeitsprinzips ist dieser Abzug der Werbungskosten keine Steuervergünstigung. Es stellt lediglich das objektive Nettoprinzip dar, nachdem hier nur das Nettoeinkommen und nicht die jeweiligen Bruttoeinnahmen zur Besteuerung herangezogen werden dürfen.

Im Internet gibt es zahlreiche Rechner die einem die Steuerberechnung erleichtern. Einer dieser Rechner ist der Teilzeitrechner.

Damit diese Steuererhebung vereinfacht wird, gibt das Steuerrecht gewisse Pauschalbeträge vor. Wenn ansonsten nur geringe oder sogar keine Kosten anfalle wird dieser Pauschalbetrag automatisch abgezogen. Werbungskosten müssen wenn sie geltend gemacht werden in ihrer Höhe und Art nachgewiesen werden. Ohne Nachweis wird wieder nur der Werbungskostenpauschbetrag abgezogen. Innerhalb der Überschusseinkünfte entsprechen die Werbungskosten dem Begriff der Gewinneinkünfte und Betriebsausgaben. Begrifflich liegen die Werbungskosten eigentlich nur bei Überschusseinkünften vor, in denen Einkünfte als Überschusseinnahmen über diese Werbungskosten berechnet werden. Hier gegenüber werden Kosten der Gewinneinkunftsarten zu den Betriebsausgaben definiert. Bei der Berechnung der relevanten steuerlichen Einkünfte sind diese Werbungskosten von den erzielten Einnahmen abzuziehen unter welchen diese entstanden sind. Wichtig dabei ist allerdings der objektive Zusammenhang zur Einkunftsart und nicht die subjektive Notwendigkeit. Die wirklich entstandenen Werbungskosten spielen bei der Ermittlung der Einkünfte nur eine Rolle, wenn der

Werbungskostenpauschbetrag überschritten ist. Dieser Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt in Deutschland 920 Euro pro Jahr und gilt für aktive und nicht selbstständige Arbeit. Dieser Betrag wird automatisch beim Lohnsteuerjahresausgleich angerechnet. Leider gibt es hier sogenannte Abgrenzungsprobleme, das heißt dass in der Theorie nicht eindeutig geklärt werden kann welche Kosten beruflich vollständig abzugsfähig sind und welche vollständig privat sind. Manchmal zeigt sich in der Realität, dass sich private und berufliche Aufwendungen nicht strikt trennen lassen. Beispielsweise gerade im Bezug Arbeitskleidung entstehen immer wieder Diskussionen, wenn Arbeitnehmer ihre Berufskleidung auch privat tragen könnten.

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