Okt
07

Umsonst ist nur der Tod. Wer kennt diese Aussage nicht? Ganz so richtig ist diese Lebensweisheit aber nicht. Denn wenn man sich eine stilvolle und schöne Beerdigung wünscht kann das schon einiges Kosten. Nicht selten kostet eine Beerdigung mit einem schlichten Sarg, Blumen und Trauerkränzen schon mal um die mehrere tausend Euro. Bis zum Jahre 2004 wurde von Staat, beziehungsweise den Krankenkassen noch Sterbegeld gezahlt, doch dieses wurde mittlerweile gestrichen. Auch Beamte im Dienste des Staates bekommen bei ihrem Ableben keine Zulage mehr für ihre Beerdigung. Wenn man nach seinem Tod also nicht die ganzen Kosten auf seine Angehörigen zukommen lassen will, so einet sich eine Sterbegeldversicherung, die finanziellen Schutz nach dem Tode verspricht. Die Sterbegeldversicherung, oder auch Bestattungsvorsorgeversicherung genannt, kommt also beim Tod der versicherten Person für die Kosten der Beerdigung auf. Dabei sollte man bei dem Abschließen der Versicherung als Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung eine nahe stehende Person wählen, die sich nach dem Tode des Versicherungsnehmers auch um alles Organisatorische und den Ablauf kümmern kann. Die Auszahlung ist dabei nicht zweckgebunden. Das heißt also, dass der Bezugsberechtigte frei über die Auszahlungssumme verfügen darf und die Bestattung ganz nach den Wünschen des Versicherten gestalten und anhalten kann.

Der monatliche Betrag, der an die Versicherung gezahlt werden muss ist ganz abhängig von Eintrittsalter des Versicherten und der Todesfallsumme, die vereinbart wurde. Grundvorrausetzung ist aber, dass die versicherte Person mindestens 40 Jahre alt sein muss beim Abschluss der Versicherung. So würde beispielsweise ein 40-jähriger Mann monatlich nur einen Beitrag von 10 bis 15 Euro zahlen. Ein Gesundheitstest muss in der Regel bei Abschluss der Sterbegeldversicherung nicht abgeschlossen werden.

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