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Wie genau sich ein Arbeitsvertrag gestaltet, das liegt oft im Ermessen des ausstellenden Unternehmens. Natürlich sollten grundliegende Daten dort verzeichnet sein. Aber was die Struktur und den Aufbau angeht, da bleibt dem Betrieb ein gewisses Maß an Flexibilität. In der Regel ist es so, dass ein Arbeitsvertrag im Vorfeld von einem Fachanwalt für das Arbeitsrecht ausgearbeitet wird. Dieser gilt dann als Grundlage für weitere Verträge. So geht der Arbeitgeber auf Nummer Sicher, dass dieser später nicht aufgrund von Formfehlern angefochten werden kann. Grundsätzlich sind im Vertrag die Urlaubstage, die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden und die Vergütung ausgewiesen. Ebenfalls die Fristen zur Kündigung.

Der Arbeitsvertrag wird immer in zwei Ausführungen ausgestellt. Das Original bekommt der Arbeitnehmer, und eine Kopie verbleibt in der Firma. So kann man im Endeffekt ausschließen, dass es im Nachhinein zu Fälschungen und Nacharbeitungen kommt. Der Arbeitsvertrag ist ein sehr wichtiges Dokument. Es kommt aber durchaus vor, dass Abmachungen nur mündlich getroffen werden, ohne diese in schriftlicher Form festzuhalten. Auch wenn man ein ausgezeichnetes Verhältnis zueinander pflegt, so sollte man immer auf Nummer Sicher gehen. Dies hat nichts mit fehlendem Vertrauen zu tun, und darf von einem Arbeitgeber nicht als ein solches aufgefasst werden. Besprechen Sie die Einzelheiten in Ruhe miteinander.

Im Falle von groben Unstimmigkeiten wird der Arbeitsvertrag als eine Art Beweismittel verwendet. Kommt es irgendwann zu einem Gerichtsverfahren, dann ist ein Arbeitsvertrag meist die Grundlage für weiteres Handeln. Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden. Eine gütliche Einigung erspart immer sehr viel Ärger und ist teilweise sehr zeitaufwendig.

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