Urheberrecht ist das subjektive Recht, das dem Urheber (natürliche Person – Träger von Rechten und Pflichten) die ausschließliche Verfügungsgewalt über sein Werk gewährt. Es muss ihm nicht durch den Gesetzgeber verliehen werden, sondern folgt unmittelbar aus seinem geistigen Eigentum.
Gegenstand des Urheberrechtes können beispielsweise Schriftwerke, Software, Datenbanken, Musikstücke, Werke der bildenden Künste einschließlich von Werken der Baukunst und der angewandten Kunst, Film- und Fernsehwerke, Tonträger, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (technische Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Karten u.a.) sein. Das heißt, das Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung sein und muss durch seinen Inhalt und seine Form etwas Neues und Eigentümliches darstellen. Es kommt dabei nicht auf den Grad der angewandten geistigen Tätigkeit an, ebenso wenig kommt es auf den künstlerischen Wert an. Jedoch muss stets der Gestaltungswille des Urhebers feststellbar sein.
Träger des Urheberrechts ist der, der das Werk geschaffen hat. Haben mehrere Personen ein Werk geschaffen, ohne dass sie ihre Anteile gesondert verwerten, sind alle Miturheber des Werkes. Bei nur verbunden Werken, die sich trennen und gesondert verwerten lassen, behält der Urheber jedes Werkes sein selbständiges Urheberrecht (z.B. Musik-CD).
Das Urheberrecht ist vererbbar, jedoch nicht übertragbar. Die Nutzung kann, nach Zustimmung des Urhebers, anderen eingeräumt werden. Das gilt besonders für die Veröffentlichung bzw. Wiedergabe von Musikstücken und Filmen über Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise die GEMA. Für die Veröffentlichung bzw. die Wiedergabe der Werke ist vom Nutzer ein Entgelt an den Urheber zu zahlen.
Wer das Urheberrecht rechtswidrig und schuldhaft verletzt, macht sich strafbar und ist zu Schadenersatz verpflichtet.
Mit dem “Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte”, das mit seinen Gesetzesänderungen seit 1965 kodifiziert wird, und das “Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten” werden die Rechte der Urheber zur Nutzung seiner Werke durch Dritte, die Einwilligungsrechte und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche geregelt, sofern die allgemeinen Schutzvoraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, nur der/die Urheber(in) entscheidet darüber, ob, wie und wann sein Werk verwendet wird.
Archive for the 'Recht' Category
Das Verkehrsrecht birgt für den Laien zahlreiche Fallstricke. Dessen ist sich wohl jeder bewusst, der einmal versucht hat, eine knifflige Situation im Bezug auf die jeweilige Rechtslage zu analysieren. Vor allem dann, wenn es um den vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis geht, ist guter Rat teuer. Hier kann ein MPU Forum gute Dienste leisten, finden sich dort doch gute Tipps anderer Autofahrer, die sich vielleicht ebenfalls gerade in einer prekären Situation befinden. Nicht selten sind es aber auch generelle Fragen zum Führerschein, zu Verkehrszeichen oder Rechtsänderungen, die von Interesse sind. Wer sich einmal auf einem Verkehrsrecht Forum umschaut, wird schnell Vieles entdecken, das für ihn von Relevanz sein kann. Es sind bei weitem nicht nur Fahranfänger, die eine gewisse Unsicherheit im Bezug auf das Verkehrsrecht an den Tag legen. Auch sogenannte altgediente Hasen, die jahrzehntelang mit dem Auto unterwegs sind, weisen Lücken im Wissen um das Verkehrsrecht auf.
Es ist also jedem zu empfehlen, entweder ein MPU Forum oder ein Verkehrsrecht Forum immer mal wieder zu besuchen, um sich schlau zu machen. Aber nicht alles wird dort bierernst besprochen. Auch der eine oder andere lustige Beitrag lässt sich natürlich entdecken. Geht man es humorvoll an, sieht Manches auch gar nicht mehr so schlimm aus. Wer jedoch wiederholt auffällig im Straßenverkehr wurde und mehr als einmal den Führerschein verloren hat, sollte sich des Ernstes der Lage dennoch bewusst sein. Eine MPU ist nicht immer leicht zu bestehen, wovon viele Autofahrer ein Lied singen können, die einmal dadurch mussten. Aber letztlich wird bekanntlich nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.


